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Muss ich mein schnelles Motorboot in den Niederlanden registrieren?

Auf nahezu allen Binnengewässern in den Niederlanden besteht eine gesetzliche Pflicht zur Registrierung eines schnellen Motorbootes bei der RDW (Rijksdienst voor het Wegverkeer). Dies gilt ebenso für Wasserscooter / Jetskis, da für sie die gleichen Vorschriften wie für schnelle Motorboote gelten.

Was gilt als „schnelles Motorboot“?

Ein schnelles Motorboot ist ein Kleinfahrzeug, das:

  • kürzer als 20 Meter ist und
  • schneller als 20 km/h fahren kann.

Wasserscooter / Jetskis fallen ebenfalls unter diese Definition.

Wo ist die Registrierung vorgeschrieben?

Die Registrierung ist vorgeschrieben, wenn Sie Ihr schnelles Motorboot auf nahezu allen niederländischen Binnengewässern betreiben möchten. Nicht vorgeschrieben ist die Registrierung auf:

  • der Eems/Dollard;
  • der Westerschelde;
  • dem Kanal von Gent nach Terneuzen;
  • der Grensmaas (Maas zwischen Maastricht und Roosteren in der Provinz Limburg).

Hinweis: Auch auf diesen Gewässern kann aufgrund einer örtlichen Verordnung dennoch eine Registrierungspflicht bestehen.

Registrierung eines schnellen Motorbootes

Sie können Ihr schnelles Motorboot online bei der RDW registrieren. Dies gilt auch, wenn Sie Ihr schnelles Motorboot erstmals in den Niederlanden registrieren.

Wasserfahrzeug bei der RDW registrieren

Registrierungsnachweis und Registrierungskennzeichen an Bord

Den Registrierungsnachweis müssen Sie während der Fahrt an Bord mitführen. Auf dem Nachweis ist das Registrierungskennzeichen angegeben. Dieses Kennzeichen ist beidseitig mittschiffs (im Bereich der Schiffsmitte) am Rumpf anzubringen. Eine Anbringung am Bug ist ebenfalls zulässig.

Weitere Informationen: Registrierungskennzeichen und Registrierungsnachweis (RDW)

Anforderungen an das Registrierungskennzeichen

  • Das Kennzeichen muss dauerhaft angebracht und gut sichtbar sein.
  • Die Farbe muss sich deutlich vom Untergrund abheben (starker Kontrast).
  • Buchstaben und Ziffern müssen mindestens 150 mm hoch und 100 mm breit sein; die Strichstärke beträgt mindestens 20 mm.
  • Für Wasserscooter / Jetskis dürfen die Mindestmaße abweichen: mindestens 100 mm Höhe, 60 mm Breite und 15 mm Strichstärke.

Registrierungsnachweis verloren

Ist der Registrierungsnachweis verloren gegangen? Dann können Sie bei der RDW einen Ersatz-Registrierungsnachweis für Ihr Motorboot beantragen.

Verkauf eines schnellen Motorbootes

Verkaufen Sie Ihr schnelles Motorboot? Auf der Website der RDW finden Sie Informationen zur Beendigung der Registrierung sowie zu den Schritten bei Verkauf bzw. Ummeldung.

RDW – Wasserfahrzeug (Übersicht)


Hinweis: Vorschriften können sich ändern; bitte prüfen Sie stets die aktuellen Informationen direkt bei der RDW.

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